Zur Mithaftung des Überholenden bei erkennbarer Abbiegeabsicht des Vorausfahrenden oder bei unklarer Verkehrslage vgl. OLG Köln VersR 1977, 262 (60%); OLG Hamm VersR 1981, 340 (2/3). Zur ausschließlichen oder überwiegenden Haftung des Überholenden bei Verstoß gegen Überholverbot vgl. OLG München VersR 1975, 1058.
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