LG Hildesheim - Urteil vom 20.05.1992
7 S 3/92
Normen:
StVG § 7 § 17 ; StVO § 5 ;
Fundstellen:
ZfS 1992, 258
ZfS 1992, 258
ZfS 1992, 258

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

LG Hildesheim, Urteil vom 20.05.1992 - Aktenzeichen 7 S 3/92

DRsp Nr. 1994/14779

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

Beim Überholen im Überholverbot und trotz angezeigten Linksabbiegens des Vorausfahrenden tritt selbst ein geringfügiges Fehlverhalten des Vorausfahrenden (Unterlassen des zweiten Rückschauens) bei der Abwägung i. S. d. § 17 StVG zurück, so daß von einer alleinigen Haftung des Überholenden auszugehen ist.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ; StVO § 5 ;

Hinweise:

Zur Mithaftung des Überholenden bei erkennbarer Abbiegeabsicht des Vorausfahrenden oder bei unklarer Verkehrslage vgl. OLG Köln VersR 1977, 262 (60%); OLG Hamm VersR 1981, 340 (2/3). Zur ausschließlichen oder überwiegenden Haftung des Überholenden bei Verstoß gegen Überholverbot vgl. OLG München VersR 1975, 1058.

Fundstellen
ZfS 1992, 258
ZfS 1992, 258
ZfS 1992, 258