I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 02.08.2013 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken (
"Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 3.915,30 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 10.07.2012 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 402,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 10.07.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen." Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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