Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Gießen vom 27.02.2014, Aktenzeichen:
Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Gießen vom 27.02.2014, Aktenzeichen:
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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