Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 19.03.2013 (Az.:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 3.217,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.03.2012 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger 50 % der zukünftigen materiellen sowie nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 13.07.2011 auf der M-Straße in P-F zu ersetzen, soweit diese nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.
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