Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem den Radweg in falscher Fahrtrichtung benutzenden Radfahrer
OLG Hamm, Urteil vom 26.05.1998 - Aktenzeichen 9 U 12/98
DRsp Nr. 2004/1421
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem den Radweg in falscher Fahrtrichtung benutzenden Radfahrer
Will ein PKW nach links auf eine vorfahrtberechtigte Straße auffahren und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem Radfahrer, der den Radweg entlang der Vorfahrtstraße in falscher Fahrtrichtung benutzt, so trifft den Radfahrer ein Mitverschulden. Auch angesichts der Vorfahrtverletzung ist von hälftiger Schadensteilung auszugehen.