Der Antrag des Klägers, ihm Prozesskostenhilfe für den zweiten Rechtszug unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten zu bewilligen, wird zurückgewiesen;
2.Die Parteien werden auf die Absicht des Senats hingewiesen, die Berufung des Klägers gegen das am 8. Dezember 2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 23. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt im Beschlusswege zurückzuweisen.
I.
Der Kläger macht gegen die Beklagten Schmerzensgeldansprüche sowie Ansprüche auf immateriellen und materiellen Vorbehalt aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am ... Januar 2009 in Stadt1 zugetragen hat und bei dem der Kläger als Fußgänger von dem vom Beklagten zu 1) gesteuerten Pkw erfasst und verletzt wurde.
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