Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem links abbiegenden Radfahrer
OLG Hamm, Urteil vom 08.06.1989 - Aktenzeichen 27 U 2/89
DRsp Nr. 1994/10619
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem links abbiegenden Radfahrer
Ein Radfahrer handelt nicht schuldhaft, wenn er zum Linksabbiegen den Radweg verlässt, sich links auf der Fahrbahn einordnet und in einem weiten Bogen abbiegt. Er ist nicht gehalten, den Radweg bis unmittelbar zur Abbiegestelle zu benutzen. Kommt es zu einer Kollision mit einem PKW, so trägt Letzterer die volle Haftung.