OLG Hamm - Urteil vom 08.06.1989
27 U 2/89
Normen:
StVO § 2 Abs. 4 § 9 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZV 1990, 26
VersR 1991, 935

Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem links abbiegenden Radfahrer

OLG Hamm, Urteil vom 08.06.1989 - Aktenzeichen 27 U 2/89

DRsp Nr. 1994/10619

Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem links abbiegenden Radfahrer

Ein Radfahrer handelt nicht schuldhaft, wenn er zum Linksabbiegen den Radweg verlässt, sich links auf der Fahrbahn einordnet und in einem weiten Bogen abbiegt. Er ist nicht gehalten, den Radweg bis unmittelbar zur Abbiegestelle zu benutzen. Kommt es zu einer Kollision mit einem PKW, so trägt Letzterer die volle Haftung.

Normenkette:

StVO § 2 Abs. 4 § 9 Abs. 2 ;
Fundstellen
NZV 1990, 26
VersR 1991, 935