OLG Celle - Urteil vom 24.02.1983
5 U 151/82
Normen:
EBBO § 11 ; RHG § 1 § 4 ; StVO § 45 ;
Fundstellen:
VersR 1984, 790

Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn auf einem unbeschrankten Bahnübergang

OLG Celle, Urteil vom 24.02.1983 - Aktenzeichen 5 U 151/82

DRsp Nr. 1994/8463

Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn auf einem unbeschrankten Bahnübergang

Kollidiert an einem unbeschrankten, aber entsprechend der Verkehrsbedeutung der Strecke ordnungsgemäß durch Verkehrszeichen gesicherten Bahnübergang ein PKW mit einer Eisenbahn, so tritt deren Betriebsgefahr völlig zurück, wenn der PKW auf die Gleise des Bahnübergangs gefahren ist, obwohl die Signale des herannahenden Eisenbahnfahrzeugs deutlich hörbar waren.

Normenkette:

EBBO § 11 ; RHG § 1 § 4 ; StVO § 45 ;

Hinweise:

Siehe auch Weber, DAR 1984, 85: "Zusammenstoß eines Kraftfahrzeugs mit der Eisenbahn: Abwägung nach § 17 StVG oder nach § 13 HaftpflG?"

Fundstellen
VersR 1984, 790