Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn auf einem unbeschrankten Bahnübergang
OLG Celle, Urteil vom 24.02.1983 - Aktenzeichen 5 U 151/82
DRsp Nr. 1994/8463
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn auf einem unbeschrankten Bahnübergang
Kollidiert an einem unbeschrankten, aber entsprechend der Verkehrsbedeutung der Strecke ordnungsgemäß durch Verkehrszeichen gesicherten Bahnübergang ein PKW mit einer Eisenbahn, so tritt deren Betriebsgefahr völlig zurück, wenn der PKW auf die Gleise des Bahnübergangs gefahren ist, obwohl die Signale des herannahenden Eisenbahnfahrzeugs deutlich hörbar waren.