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Rechtsprechung
2010
Sonstige
Sonstige
AG
AG Wetzlar
AG Wetzlar vom 15.07.2010
32 C 1651/09
Normen:
StVG
§
7
Abs.
1
;
StVG
§
17
Abs.
2
;
StVO
§
1
;
StVO
§
26
Abs.
1
;
Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden Pkw mit einem Radfahrer auf einem Fußgängerüberweg
AG Wetzlar,
vom 15.07.2010
- Aktenzeichen 32 C 1651/09
DRsp Nr. 2011/8895
Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden Pkw mit einem Radfahrer auf einem Fußgängerüberweg
Kommt es zu einer Kollision eines rechts einbiegenden Pkw mit einem Radfahrer auf einem Fußgängerüberweg, so haftet Letzterer allein.
Normenkette:
StVG
§
7
Abs.
1
;
StVG
§
17
Abs.
2
;
StVO
§
1
;
StVO
§
26
Abs.
1
;
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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