In dem Rechtsstreit
...
wird die Beklagte/ Berufungsklägerin darauf hingewiesen, dass der Senat ihrer Berufung keine Aussicht auf Erfolg beimisst.
Da auch die übrigen Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 ZPO vorliegen, ist beabsichtigt, die Berufung ohne Anberaumung einer mündlichen Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
I.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|