BGH - Urteil vom 27.02.1968
VI ZR 173/66
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; StVO § 3 ;
Vorinstanzen:
OLG Hamm,
LG Münster,

Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem seinerseits zum Überholen ansetzenden Fahrzeug im Überholverbot

BGH, Urteil vom 27.02.1968 - Aktenzeichen VI ZR 173/66

DRsp Nr. 2008/15055

Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem seinerseits zum Überholen ansetzenden Fahrzeug im Überholverbot

1. Ein Überholverbot dient auch dem Schutz eines seinerseits verbotswidrig überholenden Fahrzeugs.2. Kommt es im Überholverbot zu einer Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem überholten Fahrzeug, das seinerseits zum Überholen ansetzt, so ist eine hälftige Schadensteilung gerechtfertigt.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; StVO § 3 ;

Tatbestand: