Auf die Berufung der Beklagten vom 15.11.2013 wird das Endurteil des LG Ingolstadt vom 10.10.2013 (Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 2.815,78 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 21.02.2013 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
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