Haftungsverteilung bei Kollision eines vor einem aus einer Haltebucht ausfahrenden Linienbus ausweichenden PKW mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs
LG Bonn, Urteil vom 02.03.1995 - Aktenzeichen 13 O 180/94
DRsp Nr. 1997/1773
Haftungsverteilung bei Kollision eines vor einem aus einer Haltebucht ausfahrenden Linienbus ausweichenden PKW mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs
Reduziert ein PKW-Fahrer seine Geschwindigkeit nicht, obwohl er erkennt, dass ein Linienbus aus der Haltebucht ausfährt und kollidiert er schließlich mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs, weil er dem Linienbus ausweicht, so haften der Linienbus und der PKW je zur Hälfte.