KG - Urteil vom 08.10.1984
12 U 741/84
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 2 § 14 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1985, 76

Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden PKW mit der sich öffnenden Tür eines am Fahrbahnrand haltenden Fahrzeugs

KG, Urteil vom 08.10.1984 - Aktenzeichen 12 U 741/84

DRsp Nr. 1994/7870

Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden PKW mit der sich öffnenden Tür eines am Fahrbahnrand haltenden Fahrzeugs

Ein Fahrzeug, das an einer Reihe parkender Fahrzeuge vorbeifährt, muss einen seitlichen Abstand von mindestens einem Meter einhalten. Unterbleibt dies und kommt es zu einer Kollision mit einer geöffneten Tür eines parkenden Fahrzeugs, so ist von hälftiger Schadensteilung auszugehen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 2 § 14 ;
Fundstellen
VerkMitt 1985, 76