OLG Hamm - Urteil vom 16.12.1993
27 U 173/93
Normen:
BGB § 823 ; StVG § 17 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 2 § 3 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 1994, 65
ZfS 1994, 201

Haftungsverteilung bei Kollision eines wendenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs

OLG Hamm, Urteil vom 16.12.1993 - Aktenzeichen 27 U 173/93

DRsp Nr. 1995/4097

Haftungsverteilung bei Kollision eines wendenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs

Kommt es zu einer Kollision eines auf der Fahrbahn wendenden mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs, so ist trotz der erhöhten Sorgfaltspflichten des wendenden Fahrzeugs von einer hälftigen Schadensteilung auszugehen, wenn das andere Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 20 km/h überschritten hat und bei rechtzeitiger Reaktion den Unfall hätte vermeiden können.

Normenkette:

BGB § 823 ; StVG § 17 Abs. 1 ; StVO § 1 Abs. 2 § 3 ;
Fundstellen
OLGReport-Hamm 1994, 65
ZfS 1994, 201