Haftungsverteilung bei Kollision mit einem 12 1/2 Jahre alten, bei Dunkelheit entlang einer Kreisstraße gehenden Kind
OLG Oldenburg, Urteil vom 10.02.1988 - Aktenzeichen 2 U 245/87
DRsp Nr. 1992/10028
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem 12 1/2 Jahre alten, bei Dunkelheit entlang einer Kreisstraße gehenden Kind
Überholt ein PKW-Fahrer bei Dunkelheit auf einer nur 6 m breiten Kreisstraße einen LKW, obwohl ca. 250 m zuvor das Verkehrszeichen "Kinder" angebracht war und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem auf der linken Fahrbahnseite gehenden 12 1/2-jährigen Kind, so trifft den PKW-Fahrer auch dann das alleinige Verschulden, wenn das Kind nicht vor oder hinter, sondern neben der ihn begleitenden Schwester ging.