Haftungsverteilung bei Kollision mit einem alkoholisierten, die Straße überquerenden Fußgänger
OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.05.1988 - Aktenzeichen 3 U 148/86
DRsp Nr. 1992/10077
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem alkoholisierten, die Straße überquerenden Fußgänger
Überquert ein alkoholisierter Fußgänger (BAK zur Unfallzeit 1,88 o/oo) die Fahrbahn, ohne den fließenden Verkehr zu beachten, und kommt es zu einer Kollision, so trifft den Fußgänger ein hälftiges Mitverschulden. Sofern den PKW-Fahrer kein Verschulden trifft, haftet er nur wegen der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs.