Haftungsverteilung bei Kollision mit einem am Fahrbahnrand stehenden Helfer bei einem Unfall
OLG Hamm, Urteil vom 31.08.1998 - Aktenzeichen 6 U 15/98
DRsp Nr. 1999/1711
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem am Fahrbahnrand stehenden Helfer bei einem Unfall
»1. Der Halter eines Pkw, der bei Dunkelheit auf dem rechten Seitenstreifen der Autobahn anhält in der Absicht, einem zuvor in einem Abstand von ca. 35 m im Bereich der Mittelleitplanke verunfallten Pkw notfalls Hilfe zu leisten, muß sich den Verursachungsanteil des verunfallten Fahrzeugs nicht nach den Grundsätzen der Haftungseinheit zurechnen lassen, wenn ein 3. Fahrzeug das Unfallfahrzeug zu spät erkennt und bei dem eingeleiteten Ausweichmanöver mit dem stehenden Pkw des Helfers kollidiert.«2. Daher alleinige Haftung des auffahrenden PKW.