Haftungsverteilung bei Kollision mit einem an einer Ampel rechts neben KFZ vorbeifahrenden Zweiradfahrer
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.06.1981 - Aktenzeichen 1 U 249/80
DRsp Nr. 1994/9342
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem an einer Ampel rechts neben KFZ vorbeifahrenden Zweiradfahrer
»1. Das weitgehend übliche Vorfahren von Zweiradfahrern ohne freien Fahrstreifen bis zur Ampel rechts neben Kfz, deren Fahrer vor der Ampel warten müssen, stellt ein verkehrswidriges Rechtsüberholen dar.«2. Daher im Falle einer Kollision in der Regel volle Haftung des Zweiradfahrers.