BGH - Urteil vom 23.01.1968
VI ZR 133/66
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 ;
Vorinstanzen:
OLG Stuttgart,

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem bei winterlichen Straßenverhältnissen ausbrechenden Anhänger eines LKW

BGH, Urteil vom 23.01.1968 - Aktenzeichen VI ZR 133/66

DRsp Nr. 2008/15034

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem bei winterlichen Straßenverhältnissen ausbrechenden Anhänger eines LKW

Kommt es zu einer Kollision eines LKW mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs, weil der Fahrer des LKW die Einstellung des Lastreglerventils seines Anhängers nicht der tatsächlichen Beladung angepasst hat und der Anhänger demzufolge bei Schnee- und Eisglätte ausbricht, so trägt der LKW die alleinige Haftung.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt Schadensersatz wegen der Folgen eines Unfalls, den sie am 22. Dezember 1962 in L. erlitten und den der Beklagte als Fahrer eines Lastzuges verursacht hat.

Als der Beklagte an diesem Tage gegen 9.45 Uhr mit dem Lastzug durch die Sch.-Straße in Richtung Stadtmitte fuhr, war der Motorwagen voll beladen, während der für 11,6 t zugelassene Anhänger nur eine Ladung von etwa 1 t trug. Dessen Lastreglerventil, das den Bremsdruck entsprechend dem jeweiligen Gewicht regelt und drei Einstellungen - "leer", "halb" und "voll" - aufweist, war auf "halb" eingestellt. Es hatte geschneit. Der Schnee war auf der 18,50 m breiten Sch.-Straße in der Fahrbahnmitte weitgehend, auf den je 3 m breiten gepflasterten Randstreifen dagegen fast überhaupt nicht abgefahren. Außerdem befanden sich auf der Fahrbahn vereinzelt Glatteisstellen.