KG - Urteil vom 05.11.1981
12 U 2035/81
Normen:
StVO § 1 Abs. 2 § 25 Abs. 3 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1982, 36

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem betrunkenen, eine dreistreifige Richtungsfahrbahn überquerenden Fußgänger

KG, Urteil vom 05.11.1981 - Aktenzeichen 12 U 2035/81

DRsp Nr. 1994/7938

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem betrunkenen, eine dreistreifige Richtungsfahrbahn überquerenden Fußgänger

Überquert ein Fußgänger eine dreistreifige Richtungsfahrbahn vom Mittelstreifen aus und bleibt er auf dem mittleren Fahrstreifen stehen, um dann auf den Mittelstreifen zurück zu kehren und kommt es zu einer Kollision mit einem PKW, so ist angesichts des erheblichen Mitverschuldens des Fußgängers eine hälftige Schadensteilung vorzunehmen.

Normenkette:

StVO § 1 Abs. 2 § 25 Abs. 3 ;
Fundstellen
VerkMitt 1982, 36