KG - Urteil vom 20.06.1991
12 U 785/90
Normen:
BGB § 254 ; StVG § 9 ;
Fundstellen:
VersR 1993, 201

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

KG, Urteil vom 20.06.1991 - Aktenzeichen 12 U 785/90

DRsp Nr. 1994/7784

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn überquerenden Fußgänger

Überquert ein Fußgänger die Fahrbahn, ohne auf den fließenden Verkehr zu achten, so steht dem groben Verschulden des Fußgängers die nicht erhöhte Betriebsgefahr des am Unfall beteiligten Kfz gegenüber. Dabei kann die Abwägung der Verursachungsbeiträge ergeben, daß der Fußgänger seinen Schaden allein zu tragen hat.

Normenkette:

BGB § 254 ; StVG § 9 ;

Hinweise:

Der BGH hat die Revision des Klägers durch Beschluß vom 7.4.1992 (VI ZR 275/91) nicht angenommen.

Fundstellen
VersR 1993, 201