KG - Urteil vom 01.03.1979
22 U 4402/78
Normen:
StVO § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 1980, 22
VRS 57, 173
VerkMitt 1980, 7
VersR 1979, 1031

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger

KG, Urteil vom 01.03.1979 - Aktenzeichen 22 U 4402/78

DRsp Nr. 1994/7981

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger

Überschreitet ein Fußgänger die Fahrbahn, so darf er grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein Kraftfahrzeug, das den Fahrtrichtungsanzeiger betätigt und die Geschwindigkeit vermindert hat, auch tatsächlich abbiegen wird. Kommt es gleichwohl zu einer Kollision mit dem Fußgänger, so trägt dieser eine Mithaftung von 1/4, da es ihm zum Mitverschulden gereicht, dass er den Verkehr nicht weiter beobachtet hat.

Normenkette:

StVO § 1 Abs. 2 ;

Hinweise:

Volle Haftung des Falschblinkers: OLG Düsseldorf (1 U 59/80) VersR 1981, 1130.

Fundstellen
DAR 1980, 22
VRS 57, 173
VerkMitt 1980, 7
VersR 1979, 1031