Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger
KG, Urteil vom 01.03.1979 - Aktenzeichen 22 U 4402/78
DRsp Nr. 1994/7981
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Fußgänger
Überschreitet ein Fußgänger die Fahrbahn, so darf er grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein Kraftfahrzeug, das den Fahrtrichtungsanzeiger betätigt und die Geschwindigkeit vermindert hat, auch tatsächlich abbiegen wird. Kommt es gleichwohl zu einer Kollision mit dem Fußgänger, so trägt dieser eine Mithaftung von 1/4, da es ihm zum Mitverschulden gereicht, dass er den Verkehr nicht weiter beobachtet hat.