BGH - Urteil vom 31.01.1967
VI ZR 168/65
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; StVO § 1 § 10 ;
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main,

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem nach Abschluss eines Überholvorgangs erneut nach links ausscherenden Fahrzeug auf der Autobahn

BGH, Urteil vom 31.01.1967 - Aktenzeichen VI ZR 168/65

DRsp Nr. 2008/15051

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem nach Abschluss eines Überholvorgangs erneut nach links ausscherenden Fahrzeug auf der Autobahn

1. Überholt ein Fahrzeug auf der Autobahn ein weiteres Fahrzeug, das nach Abschluss eines Überholvorgangs auf die rechte Fahrspur einschert, so braucht das überholende Fahrzeug seine Aufmerksamkeit nicht darauf zu richten, ob das überholte Fahrzeug veranlasst sein könnte, auf die Überholspur zurückzukehren.2. Kommt es zu einer Kollision, so haftet das nach Abschluss des Überholvorgangs erneut die Fahrspur nach links wechselnde Fahrzeug in vollem Umfang.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 ; StVO § 1 § 10 ;

Tatbestand:

Die Erstbeklagte befuhr am 3. September 1961 die Autobahn von Kassel nach Frankfurt mit einem Volkswagen, dessen Halter ihr inzwischen verstorbener Bruder war. Dieser ist von seinen Eltern, dem Zweit- und der Drittbeklagten, beerbt worden. Der Zweitbeklagte saß während der Fahrt neben der Erstbeklagten.