Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Rettungsfahrzeug im Einsatz auf unübersichtlicher Kreuzung
LG Itzehoe, Urteil vom 13.08.1998 - Aktenzeichen 6 O 67/97
DRsp Nr. 2003/16732
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Rettungsfahrzeug im Einsatz auf unübersichtlicher Kreuzung
Fährt der Führer eines Rettungswagens unter Ausnutzung der Sonderrechte bei Rotlicht mit erheblicher Geschwindigkeit in eine unübersichtliche Kreuzung ein, und zwar so schnell, daß er bei zu erwartendem Querverkehr sein Fahrzeug nicht zum Stehen bringen kann, so liegt darin ein erheblicher Verkehrsverstoß, der zur alleinigen Haftung führt.