Haftungsverteilung bei Kollision mit Kühen auf der Fahrbahn
AG Coesfeld, Urteil vom 16.07.2002 - Aktenzeichen 4 C 222/02
DRsp Nr. 2008/13731
Haftungsverteilung bei Kollision mit Kühen auf der Fahrbahn
Kommt es bei Dunkelheit zu einer Kollision mit Kühen auf der Fahrbahn, so überwiegt zwar die Tiergefahr die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs, jedoch wird diese durch eine Verletzung des Sichtfahrgebots erhöht, so dass eine Haftungsquote von 2/3 zu 1/3 zu Lasten des Tierhalters angemessen ist.