LG Verden - Urteil vom 22.10.1965
3 S 70/65
Normen:
StVG § 7 § 17 ; StVO § 1 § 3 ;
Fundstellen:
VersR 1966, 838
VersR 1966, 838

Haftungsverteilung bei Kollision mit spielenden Kleinkindern

LG Verden, Urteil vom 22.10.1965 - Aktenzeichen 3 S 70/65

DRsp Nr. 1994/15342

Haftungsverteilung bei Kollision mit spielenden Kleinkindern

Erkennt ein Kraftfahrer neben der Fahrbahn unbeaufsichtigt und erkennbar unaufmerksam spielende Kleinkinder, so ist er zu besonderer Vorsicht verpflichtet und trägt im Falle einer Kollision die volle Haftung, falls er seine Fahrt mit unverminderter Geschwindigkeit fortgesetzt hat.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ; StVO § 1 § 3 ;
Fundstellen
VersR 1966, 838
VersR 1966, 838