Haftungsverteilung bei Kollision mit spielenden Kleinkindern
LG Verden, Urteil vom 22.10.1965 - Aktenzeichen 3 S 70/65
DRsp Nr. 1994/15342
Haftungsverteilung bei Kollision mit spielenden Kleinkindern
Erkennt ein Kraftfahrer neben der Fahrbahn unbeaufsichtigt und erkennbar unaufmerksam spielende Kleinkinder, so ist er zu besonderer Vorsicht verpflichtet und trägt im Falle einer Kollision die volle Haftung, falls er seine Fahrt mit unverminderter Geschwindigkeit fortgesetzt hat.