LG Saarbrücken - Urteil vom 13.11.1991
17 S 135/91
Normen:
StVG § 7 ;
Fundstellen:
ZfS 1992, 222
ZfS 1992, 222
ZfS 1992, 222

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem privaten Parkplatz

LG Saarbrücken, Urteil vom 13.11.1991 - Aktenzeichen 17 S 135/91

DRsp Nr. 1995/3911

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem privaten Parkplatz

1. Bei einer Kollision zweier Fahrzeuge auf einem privaten Parkplatz gilt das Haftungssystem des StVG, auch wenn es sich nicht um öffentlichen Verkehrsraum handelt.2. Die StVO gilt auf Privatgelände nur, wenn sie durch eine Benutzungsordnung eingeführt ist. Ist dies der Fall, so sind die Vorfahrtregeln anzuwenden, wenn sich Fahrspuren kreuzen oder ineinander münden.3. Kommt es zu einer Kollision zweier Fahrzeuge unter Vorfahrtverletzung, so trägt das wartepflichtige Fahrzeug die alleinige Haftung.

Normenkette:

StVG § 7 ;
Fundstellen
ZfS 1992, 222
ZfS 1992, 222
ZfS 1992, 222