OLG Hamm - Urteil vom 25.04.1991
6 U 142/90
Normen:
PflVG § 7 § 17 ; StVG § 3 ; StVO § 7 Abs. 5 Satz 1, 2 ;
Fundstellen:
VRS 1991, 342

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Fahrspurwechsel nach rechts

OLG Hamm, Urteil vom 25.04.1991 - Aktenzeichen 6 U 142/90

DRsp Nr. 1994/10519

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge beim Fahrspurwechsel nach rechts

Fährt ein Fahrzeug auf einer mehrspurigen Straße von dem mittleren auf den rechten Fahrstreifen und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem dort fahrenden PKW, so haftet der den Fahrstreifen wechselnde PKW allein, wenn er nicht rechtzeitig den Fahrtrichtungsanzeiger betätigt hat, sondern alsbald danach den Fahrstreifen gewechselt hat.

Normenkette:

PflVG § 7 § 17 ; StVG § 3 ; StVO § 7 Abs. 5 Satz 1, 2 ;
Fundstellen
VRS 1991, 342