Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge in einem privaten Parkhaus
KG, Urteil vom 26.09.1983 - Aktenzeichen 22 U 5116/82
DRsp Nr. 1994/7892
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge in einem privaten Parkhaus
Kommt es in einem privat betriebenen Parkhaus eines Kaufhauses zu einer Kollision eines vorwärts aus einer Parktasche herausfahrenden mit einem mit überhöhter Geschwindigkeit fahrenden und noch beschleunigenden Fahrzeug auf der Fahrstraße, so ist von einer Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des auf der Fahrstraße fahrenden Fahrzeugs auszugehen.