Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW durch einen Einkaufswagen auf einem Kundenparkplatz
AG Grevenbroich, Urteil vom 30.01.1989 - Aktenzeichen 11 C 516/88
DRsp Nr. 1994/15615
Haftungsverteilung bei Schäden an einem PKW durch einen Einkaufswagen auf einem Kundenparkplatz
Der Betreiber eines Verbrauchermarktes haftet nicht für Schäden durch Einkaufswagen an auf dem Kundenparkplatz abgestellten PKW, wenn er Personal einsetzt, das regelmäßig stehen gelassene Einkaufswagen einsammelt. Für den Fall, dass solche Schäden zunehmen, müsste der Warenhausbetreiber jedoch Einkaufswagen mit einer feder-automatischen Absperrvorrichtung einsetzen.