OLG Naumburg vom 23.11.1999
9 U 319/98
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 ;
Fundstellen:
DAR 2001, 224

Haftungsverteilung bei seitlicher Kollision beim Überholen

OLG Naumburg, vom 23.11.1999 - Aktenzeichen 9 U 319/98

DRsp Nr. 2008/13615

Haftungsverteilung bei seitlicher Kollision beim Überholen

Kommt es während eines Überholvorgangs zu einer seitlichen Kollision des überholenden und des überholten Fahrzeugs, so trägt Ersteres auch dann die volle Haftung, wenn das überholte Fahrzeug auf seiner Fahrspur nach links herausgezogen ist.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 5 ;
Fundstellen
DAR 2001, 224