Haftungsverteilung bei seitlicher Kollision beim Überholen
OLG Naumburg, vom 23.11.1999 - Aktenzeichen 9 U 319/98
DRsp Nr. 2008/13615
Haftungsverteilung bei seitlicher Kollision beim Überholen
Kommt es während eines Überholvorgangs zu einer seitlichen Kollision des überholenden und des überholten Fahrzeugs, so trägt Ersteres auch dann die volle Haftung, wenn das überholte Fahrzeug auf seiner Fahrspur nach links herausgezogen ist.