OLG Koblenz - Urteil vom 25.07.1991
12 U 592/90
Normen:
StVG § 17 ;
Fundstellen:
VRS 84, 14
r+s 1992, 409

Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers und Kollision mit einem entgegenkommenden PKW in dessen Fahrbahnhälfte

OLG Koblenz, Urteil vom 25.07.1991 - Aktenzeichen 12 U 592/90

DRsp Nr. 1994/11707

Haftungsverteilung bei Sturz eines Motorradfahrers und Kollision mit einem entgegenkommenden PKW in dessen Fahrbahnhälfte

Stürzt ein Motorradfahrer beim Durchfahren einer Kurve auf seiner Fahrbahnhälfte und kollidiert im weiteren Verlauf des Sturzes auf der Gegenfahrbahn mit einem entgegenkommenden Pkw, dessen Fahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung (50 km/h) geringfügig (um 8 km/h) überschritten hat, so kann die Abwägung ergeben, daß der Verursachungsanteil des Pkw-Fahrers voll zurücktritt, wenn die Geschwindigkeit des Motorradfahrers knapp unter der Kurvengrenzgeschwindigkeit lag.

Normenkette:

StVG § 17 ;

Hinweise:

Der BGH hat die Revision des Kl. durch Beschl. v. 30.6.1992 - VI ZR 274/91 - nicht angenommen.

Fundstellen
VRS 84, 14
r+s 1992, 409