Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16. Oktober 2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 13. Zivilkammer des Landgerichts Hannover teilweise abgeändert und insgesamt unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beklagten wie folgt neu gefasst:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.955,32 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 3.827,10 € seit 1. Mai 2008 und auf 8.128,22 € seit 7. November 2008 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, 25 % von den der Klägerin weiter entstandenen und noch entstehenden Aufwendungen für ihr Mitglied .. K. zu ersetzen, soweit diese durch dessen Körperverletzung vom 7. Juni 2007 verursacht sind.
3. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussberufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|