OLG Hamm vom 09.03.2000
6 U 94/99
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
r+s 2000, 281

Haftungsverteilung bei Überfahren eines bei nächtlichen Sichtverhältnissen auf der Fahrbahn stehenden Fußgängers

OLG Hamm, vom 09.03.2000 - Aktenzeichen 6 U 94/99

DRsp Nr. 2008/13599

Haftungsverteilung bei Überfahren eines bei nächtlichen Sichtverhältnissen auf der Fahrbahn stehenden Fußgängers

»1. Das Sichtfahrgebot ist verletzt, wenn ein Pkw-Fahrer außerorts bei Dunkelheit mit 80-90 km/h weiterfährt, obwohl er wegen Gegenverkehrs abblenden musste. Ihn trifft der Mitverschuldensvorwurf, wenn er infolgedessen einen rechts auf der Fahrbahn stehenden Fußgänger nicht rechtzeitig wahrnimmt und deshalb selbst infolge einer heftigen Ausweichlenkung von der Fahrbahn abkommt.«2. Eine Haftungsverteilung von 1/3 : 2/3 zu Lasten des Fahrzeugführers ist angemessen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 Abs. 1 ;
Fundstellen
r+s 2000, 281