KG vom 24.10.2002
12 U 50/01
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs. 1 ;
Fundstellen:
NZV 2005, 419
VRS 107, 18

Haftungsverteilung bei Unfall beim Rechtsabbiegen eines Lastzuges

KG, vom 24.10.2002 - Aktenzeichen 12 U 50/01

DRsp Nr. 2008/13539

Haftungsverteilung bei Unfall beim Rechtsabbiegen eines Lastzuges

»Der Führer eines Sattelzuges, an dessen Heck sich eine gelbe Rundleuchte sowie ein Warnschild ("Achtung, Anhänger schwenkt aus") befindet, darf nicht darauf vertrauen, dass dies andere Verkehrsteilnehmer so hinreichend warnt, dass er von den Sorgfaltspflichten beim Abbiegen nach rechts aus § 9 Abs. 1 StVO befreit wäre. Kommt es beim Abbiegen nach rechts durch einen derartigen Sattelzug zu einer Kollision mit einem links daneben befindlichen Pkw, der in nicht ausreichendem Seitenabstand von hinten neben den Sattelzug gefahren ist, so kommt eine Haftungsverteilung von 75 : 25 zu Lasten des Führers des Sattelzuges in Betracht, der den links neben seinem Fahrzeug befindlichen Pkw bei ordnungsgemäßer Rückschau hätte erkennen können.«

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 9 Abs. 1 ;
Fundstellen
NZV 2005, 419
VRS 107, 18