Der Kläger wurde am 16. März 1963 gegen 15.00 Uhr in H., Kreis E., auf seinem Moped beim Einbiegen aus der Oberen in die Untere B.-Straße von dem Beklagten, der auf der Unteren B.-Straße mit dem Personenkraftwagen seines Vaters entgegenkam, angefahren und verletzt.
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