LG Heilbronn vom 11.07.2002
2 O 2404/01
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 § 8 Abs. 2 ;
Fundstellen:
zfs 2002, 568

Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung eines LKW-Fahrers

LG Heilbronn, vom 11.07.2002 - Aktenzeichen 2 O 2404/01

DRsp Nr. 2008/13681

Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung eines LKW-Fahrers

Kommt es auf einer Vorfahrtstraße zum Zusammenstoß eines LKW mit einem bevorrechtigten PKW, so muss das bevorrechtigte Fahrzeug sich trotz klarer Vorfahrtverletzung des LKW einen Mitverschuldensanteil von 25% anrechnen lassen, wenn es zu schnell gefahren ist.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 § 8 Abs. 2 ;
Fundstellen
zfs 2002, 568