Zu 1. Abschleppkosten s. ferner vorstehend ES Kfz-Schaden G-4/2.
Zu 2. Die grundsätzliche Berechtigung einer vereinfachten Pauschale, die kleinere, für alle Teilbereiche der Kfz-Schadensregulierung relevante Ausgaben ohne aufwendige Einzelnachweise auffängt, ist nicht im Streit. Die Rechtsprechung widmet ihr meist nur dann mehr als einen Satz in der Urteilsbegründung, wenn es um die Höhe der Pauschale geht; Beispiele dazu:
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