LG Itzehoe - Urteil vom 30.01.2007
1 S 51/06
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 Abs. 1 S. 2, 4 § 6 ;

Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

LG Itzehoe, Urteil vom 30.01.2007 - Aktenzeichen 1 S 51/06

DRsp Nr. 2008/11054

Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

Kommt es zu einer Kollision zwischen einem die Vorfahrt verletzenden und einem nicht die rechte Fahrbahnseite einhaltenden Fahrzeug, so wiegen die Verursachungs- und Verschuldensanteile gleich.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 3 Abs. 1 S. 2, 4 § 6 ;