Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
LG Itzehoe, Urteil vom 30.01.2007 - Aktenzeichen 1 S 51/06
DRsp Nr. 2008/11054
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
Kommt es zu einer Kollision zwischen einem die Vorfahrt verletzenden und einem nicht die rechte Fahrbahnseite einhaltenden Fahrzeug, so wiegen die Verursachungs- und Verschuldensanteile gleich.