I.
Der Kläger verlangt auch in der Berufungsinstanz vollen Ersatz des Fahrzeugschadens, den er am 27.09.2002 in C2 auf der Ampelkreuzung L-Allee bei einem Zusammenstoß mit dem für ihn von rechts kommenden Pkw Mitsubishi Garant des Beklagten zu 1) erlitten hat. Dieser war zu Beginn der Grünphase ohne vor der Ampel anzuhalten in die Kreuzung eingefahren, die er geradeaus überqueren wollte.
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