Die Berufung ist erfolglos. Im Ergebnis zu Recht hat das Landgericht die Beklagten als Gesamtschuldner zum Ausgleich des vollen Schadens verurteilt, den der Kläger bei der Kollision seines Mercedes am 8. Februar 2000 mit dem BMW des Beklagten zu 2) auf der Bülowstraße erlitten hat. Das Berufungsvorbringen der Parteien gibt keine Veranlassung, die Sache anders zu entscheiden.
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