Autor: Wyttenbach |
Eine vereinfachte Form der Ermittlung des eintrittspflichtigen Krafthaftpflichtversicherers ergibt sich in der Schweiz daraus, dass in dem vom Fahrer mitzuführenden Fahrzeugschein nicht nur der Halter, sondern auch der Versicherer aufgeführt sein muss.
Bleibt die Versicherung dennoch unbekannt, lässt sich anhand des Kennzeichens der Halter wie auch die Versicherungsgesellschaft durch Anfragen beim Straßenverkehrsamt des Kantons, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, erfragen.
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