Heilbehandlungskosten

Autor: Hering

Erstattet werden die Kosten der ärztlichen Behandlung, ambulant wie stationär im Krankenhaus. Bei letzteren wird im Regelfall der Pflegesatz berücksichtigt, den der Verletzte nach seiner eigenen Versicherung wählen würde bzw. erstattet erhält; bei schweren Verletzungen darf jedoch eine höhere Klasse in Anspruch genommen werden.

Die Leistungen der eigenen Krankenversicherung des Verletzten sind anzurechnen.