Haushaltsführungsschaden

Autor: Hering

Sowohl bei Tötung oder auch Verletzung eines haushaltsführenden Partners steht den unterhaltsberechtigten Angehörigen bzw. diesem selbst ein Anspruch wegen Wegfalls der Unterhaltsleistung in Form der Haushaltsführung zu. Er wird der Höhe nach dem Arbeitszeitbedarf für den jeweiligen Haushalt berechnet. Dabei werden die Kosten einer Ersatzkraft angesetzt, welche auch dann zu erstatten sind, wenn eine solche tatsächlich nicht hinzugezogen wird; also fiktive Berechnung.