Auf die Berufung der Wehrdisziplinaranwaltschaft wird das Urteil der 6. Kammer des Truppendienstgerichts Nord vom 29. Oktober 2020 aufgehoben.
Der frühere Soldat wird in den Dienstgrad eines Oberfeldwebels der Reserve herabgesetzt.
Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt der frühere Soldat, der auch die ihm darin erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen hat.
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Das Verfahren betrifft die Ahndung einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt und mehrfacher außerdienstlicher Körperverletzungen.
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