OLG Hamm - Urteil vom 18.08.2000
20 U 26/00
Normen:
VVG § 152 ; AHB § 4 Abs. 2 S. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Hagen, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 131/99

Herbeiführung des Versicherungsfalls - Feststellungen zum Vorsatz - Schmerzensgeld bei vorsätzlich begangenem Teilakt

OLG Hamm, Urteil vom 18.08.2000 - Aktenzeichen 20 U 26/00

DRsp Nr. 2001/6261

Herbeiführung des Versicherungsfalls - Feststellungen zum Vorsatz - Schmerzensgeld bei vorsätzlich begangenem Teilakt

»1) Umfangreiche Würdigung, ob Vorsatz festzustellen. (im Ergebnis verneint).2) Bei einer mehraktigen Handlung braucht der Versicherer für den Anteil eines rechtskräftig zuerkannten Schmerzensgeldes, der auf Verletzungen bei vorsätzlich begangenen Teilakten zurückzuführen ist (§ 287 ZPO), nicht einzustehen.3) Ob das auch für eine einaktige Handlung möglich ist, bleibt offen.«

Normenkette:

VVG § 152 ; AHB § 4 Abs. 2 S. 1 ;

Entscheidungsgründe: