Hinweis auf fragliche Erstattung der Ausgleichszahlung

 

 

 

Herrn/Frau

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Ort, Datum

Unfall vom

Sehr geehrte...,

die unfallbedingte außerordentliche Kündigung des Leasingvertrages löst allerdings nach höchstrichterlicher Rechtsprechung einen Anspruch des Leasinggebers auf eine sog. Ausgleichszahlung aus. Deren Gesamtbetrag kann den vom Haftpflichtversicherer zu ersetzenden Fahrzeugschaden übersteigen. Die Rechtsprechung hat bisher noch nicht definitiv entschieden, ob eine hiernach etwa verbleibende Differenz ganz oder teilweise vom Haftpflichtversicherer ebenfalls ersetzt werden muss.  Nach meiner Beurteilung ist dies anhand der bisher vorliegenden Urteile des Bundesgerichtshofs zu verneinen. Das bedeutet jedoch nicht, dass im Endergebnis dieser Differenzbetrag zu Ihren Lasten verbleibt. Zur Vermeidung dessen müssen vielmehr die vom Leasinggeber erhobenen Ansprüche auf Ausgleichszahlung sorgfältigst überprüft werden. Bitte übermitteln Sie mir daher eine etwa Ihnen direkt zugehende entsprechende Abrechnung des Leasinggebers umgehend, und leisten Sie insbesondere keine Zahlungen hierauf, ohne mit mir Rücksprache gehalten zu haben. Ebenfalls nach der zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben Sie die Aussicht, diesen Ausgleichsanspruch zumindest teilweise abwehren zu können.