Herrn/Frau
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Unfall vom ...
Sehr geehrte(r) ...,
die aufgrund des wirtschaftlichen Totalschadens veranlasste Kündigung des Leasingvertrags wird voraussichtlich zur Folge haben, dass die beim gegnerischen Haftpflichtversicherer bzw. beim Vollkaskoversicherer Ihres Fahrzeugs zu erzielende Ersatzleistung den durch die Kündigung ausgelösten Abfindungsanspruch des Leasinggebers nicht ganz erreicht.
Ein solcher Fehlbetrag muss nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch vom Haftpflicht- oder Kaskoversicherer nicht ersetzt werden. Dieses bedauerliche Ergebnis ist letztlich eine Folge dessen, dass Sie den Erwerb Ihres Fahrzeugs im Wege eines Leasingvertrags finanziert haben; der sich hieraus gegenüber einer Baranschaffung ergebende Mehraufwand wäre auch dann eingetreten, wenn der Unfall sich nicht ereignet hätte; er muss daher so oder so von Ihnen getragen werden.
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